Beschränkungen und zusätzliche Schulungen

Zusätzlich zur zuvor beschriebenen Unterweisung ist nach der europäischen REACH*-Beschränkungsregelung seit dem 24. August 2023 bei der Verwendung von diisocyanathaltigen Stoffen oder Gemischen ab 0,1 Gewichtsprozent eine Schulung für industrielle oder gewerbliche Anwender notwendig.

Die Schulung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und alle fünf Jahre wiederholt werden. Ohne einen erfolgreichen Schulungsnachweis ist die Verwendung von Diisocyanaten untersagt (Verwendungsverbot / Beschränkungsregelung gemäß der REACH-Veordnung). Hinweise zur Schulungsverpflichtung sind auch auf dem Etikett der Verpackung der Produkte und im Sicherheitsdatenblatt zu finden.

[* Die englische Abkürzung REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals" (deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).]

Das Ziel der Beschränkungsregelung ist es, mittels Schulung der Anwender einheitliche Schutzmaßnahmen festzulegen und damit die Gesundheitsgefahren an den Arbeitsplätzen zu reduzieren. Die Schulungen sollen den Anwendern ausreichende Kenntnisse über die mit Diisocyanaten verbundenen Gefahren und die anzuwenden Schutzmaßnahmen vermitteln sowie das Bewusstsein für das individuelle Verhalten der Beschäftigten schärfen.

Die Schulung gemäß der REACH-Verordnung entbindet nicht von den rechtlichen Vorgaben der GefStoffV, wie Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung oder arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung, sondern erweitert diese um zusätzliche Auflagen im Umgang mit Diisocyanaten.

Weitere Informationen zu Schulungen

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