Schutzmaßnahmen – STOP-Prinzip

Das STOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge von Schutzmaßnahmen. Diese Rangfolge hat der Arbeitgeber bei der Festlegung und Anwendung von Schutzmaßnahmen zu beachten.

Dabei stehen die einzelnen Buchstaben "STOP" für jeweils verschiedene Arten von Schutzmaßnahmen:

1.        S – Substitution

2.        T – Technische Schutzmaßnahmen

3.        O – Organisatorische Schutzmaßnahmen

4.        P – Persönliche Schutzmaßnahmen

Substitution: Gefährliche Stoffe oder Verfahren durch ungefährlichere Alternativen ersetzen.

Technische Schutzmaßnahmen: Maßnahmen, die direkt an der Gefahrenquelle ansetzen, wie z. B. Einkapselung von Maschinen, technische Lüftung oder Absaugung.

Organisatorische Schutzmaßnahmen: Maßnahmen, die die Arbeitsabläufe so gestalten, dass Gefahren reduziert werden, z. B. Unterweisungen, Arbeitsplatzrotation, Hautschutzpläne.

Persönliche Schutzmaßnahmen: Schutzmaßnahmen, die der einzelne Mitarbeiter direkt am Körper trägt, wie z. B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille.

Zuerst wird geprüft, ob der Gefahrstoff oder das Verfahren durch eine weniger gefährliche Alternative ersetzt werden kann, d. h. ob anstelle des PUR-Klebstoffs mit Isocyanaten andere Klebstoffe oder Verfahren mit einem geringeren Risiko verwendet werden können.

Ist der Einsatz des PUR Klebstoffs z. B. aufgrund technischer Anforderungen notwendig, so ist zu prüfen, ob emissionsarme Produkte oder Verfahren zur Verfügung stehen, also z. B. PUR-Klebstoffe mit einem geringeren Isocyanatgehalt. Es gibt kennzeichnungsfreie PUR-Klebstoffe mit einem Diisocyanatgehalt an MDI von weniger als 0,1 Gewichtsprozent, die aufgrund dieses niedrigen Gehalts als emissionsarm gelten.
Da die Verarbeitungstemperatur ebenfalls einen großen Einfluss auf die Höhe der Emissionen an Isocyanat hat, sollte ebenfalls geprüft werden, ob grundsätzlich niedrigere Temperaturen angewendet werden können oder sogenannte Niedrigtemperatur-PUR-Klebstoffe stattdessen verwendet werden können.

Beides führt zu einer Verminderung der Emissionen und somit zur verringerten Freisetzung von Diisocyanaten (im Allgemeinen MDI).

In der Praxis werden folgende reaktive PUR-Schmelzklebstoffe eingesetzt:

Reaktive PUR-Schmelzklebstoffe

Das Ergebnis der Substitutionsprüfung muss dokumentiert werden, auch wenn das verwendete Produkt nicht substituiert oder die Verarbeitungstemperatur nicht gesenkt werden kann.

Neben der Substitutionsprüfung sind weitere nachfolgende Schutzmaßnahmen zu treffen.

Stand der Technik bei allen Tätigkeiten mit dem heißen PUR-Schmelzklebstoff ist die Vermeidung der Entstehung gefährlicher MDI-Emissionen (z. B. durch Begrenzung der Temperatur), ein geschlossenes System oder eine gerichtete Quellabsaugung.

Während der Produktion auftretende MDI-Emissionen müssen abgesaugt und abgeführt werden. Hierbei sind alle Emissionsquellen wie das Vorschmelzgerät und das Leimwerk zu berücksichtigen.

Da Isocyanate bei der Verarbeitungstemperatur flüchtig sind, dürfen PUR-Schmelzklebstoffe nur mit dafür geeigneten Vorschmelzgeräten erhitzt und in dafür vorgesehenen Leimwerken verarbeitet werden.
Es ist durch Wartung und jährliche Prüfung sicherzustellen, dass die Absauganlage in einem ordnungsgemäßen Zustand arbeitet. Systeme zur Dosierung bzw. Zuführung der PUR-Schmelzklebstoffe müssen so gestaltet sein, dass ein Hautkontakt wirksam verhindert wird. Dazu werden unter anderem Abdeckungen, Spritzschutzeinrichtungen und selbstreinigende Dosierköpfe verwendet. Beheizte Aggregate und Dosiereinrichtungen müssen neben der eigentlichen Temperaturregelung eine davon unabhängig arbeitende Begrenzung der Verarbeitungstemperatur besitzen.

GS-ZeichenEin hohes Maß an Sicherheit hinsichtlich der zuvor genannten Anforderungen geben Ihnen Maschinen mit gültigem Prüfzeichen wie dem GS- oder ET-Zeichen. Eine praktische Hilfe zur Auswahl sicherer Maschinen bietet die Internetdatenbank »Geprüfte Produkte des DGUV Test«. Hier lassen sich alle Produkte recherchieren für die ein gültiges GS-Zertifikat der Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung vorliegt, wie etwa Buchbindereimaschinen.

Der Arbeitgeber darf Tätigkeiten mit Isocyanaten nur von Beschäftigten durchführen lassen, die über die möglichen Gefahren unterwiesen und mit den Schutzmaßnahmen sowie dem Verhalten im Notfall vertraut sind.

Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie bei Störungsbeseitigungen darf der Arbeitgeber nur Personen einsetzen, die über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen besonders unterwiesen wurden. Heiße, nicht ausgehärtete Isocyanatreste z. B. im Leimbecken sind bei der Maschinenreinigung möglichst vollständig abzulassen und mit geeigneten Hilfsmitteln zu entfernen. Dabei ist der Hautkontakt zu vermeiden.
Dies gilt ebenso für nicht ausgehärtete Produkte nach der Störungsbeseitigung. Diese dürfen in den Arbeitsbereichen nicht offen gelagert oder ausgehärtet werden. Der Arbeitgeber hat für diese Zwecke Behälter in ausreichender Menge bereitzustellen und sicherzustellen, dass die Behälter abgedeckt oder abgesaugt werden.

Ist eine Gefährdung der Beschäftigten trotz Ausschöpfung technischer und organisatorischer Maßnahmen möglich, so hat der Arbeitgeber geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Bei Störungsbeseitigungen und geplanten Wartungsarbeiten bieten Chemikalienschutzbrillen einfachen, Helme mit Gesichtsschild erweiterten Schutz vor gelegentlichen Spritzern.
Für Arbeiten mit einer kurzzeitig erhöhten Exposition, wie zum Beispiel bei Reinigungsarbeiten, wird Atemschutz (Gasfilter) benötigt. Für die Auswahl sind die Angaben aus Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes zu berücksichtigen. Sofern zusätzlich feine Aerosole freigesetzt werden, sind Kombinationsfilter in der Kennfarbe braun/weiß verwendbar. Filter müssen spätestens nach Ablauf der vorgesehenen Tragezeit ersetzt werden. Belastender Atemschutz darf keine Dauermaßnahme sein. Bevorzugt sind gebläseunterstützte Atemschutzfiltergeräte einzusetzen, denn diese führen im Gegensatz zu nicht gebläseunterstützten Atemschutzgeräten nicht zu einer arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge.

Geeignete Filtergeräte für Isocyanate

Bei Tätigkeiten mit festen, zähflüssigen und pastösen PUR-Schmelzklebstoffen, wie zum Beispiel erwärmtem Leim, Granulat oder Leimkerzen, bei denen die Gefahr des Hautkontakts besteht, sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen.

Bei der Auswahl der Schutzhandschuhe sind die mechanische, chemische sowie thermische Belastung, die Dauer der Einwirkung und die Möglichkeit der Benetzung zu berücksichtigen. Hinweise auf geeignete Schutzhandschuhe finden sich im Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes und können beim Hersteller oder Inverkehrbringer angefragt werden. Nitrilkautschuk ist in der Regel ein geeignetes Handschuhmaterial für diese Tätigkeiten. Die Durchbruchzeit (Permeationszeit) in Minuten kann den Informationen der Hersteller der Schutzhandschuhe entnommen werden. (Bei lösemittelhaltigen Systemen hängt die Handschuhauswahl wesentlich von der Art des Lösemittels ab. Erkundigen Sie sich bei Handschuhherstellern nach geeigneten Produkten.)

Bei der Herstellung und Verarbeitung heißer PUR-Produkte sind thermisch beständige Arbeitshandschuhe zu verwenden. Bei kurzzeitigem Kontakt oder gelegentlichen Spritzern können Einmalhandschuhe verwendet werden, sofern sie nach der Benetzung unmittelbar gewechselt werden.

Mangelhafte PSA darf von den Beschäftigten nicht verwendet werden und ist bei Beschädigungen durch den Arbeitgeber zu ersetzen.

Das STOP-Prinzip ist ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und trägt dazu bei, dass die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz effektiv sind und die Gesundheit der Beschäftigten bestmöglich geschützt wird.

Checkliste der wichtigsten Schutzmaßnahmen

  • Schmelzklebstoff mit maximal 4 % MDI (Diisocyanatgehalt) verwenden.
  • Angaben des Klebstoffherstellers zur Verarbeitungstemperatur beachten, maximal 150 ° C.
  • Klebstoff in für PUR geeigneten Vorschmelzgeräten und Auftragssystemen verarbeiten.
  • Absaugung am Auftragssystem anbringen.
  • Vorschmelztemperatur unter 100 °C einstellen oder Absaugung beim Fasswechsel verwenden.
  • Überhitzung des Klebstoffes unbedingt vermeiden.
  • Temperaturregelung, Temperaturüberwachung und Absaugung regelmäßig prüfen.
  • Absaugung für ausgefahrene Klebstoffbecken einsetzen.
  • Räume ausreichend belüften.
  • Arbeitshandschuhe und Schutzbrille bei Spritzgefahr verwenden.
  • Hautkontakt vermeiden.
  • Betriebsanweisung/Unterweisung beachten.
  • Beschäftigte bei Diisocyanatgehalten größer 0,1 % besonders schulen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge beachten.
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