Was kann der Arbeitgeber tun?

Gewalt kann ein traumatisches Ereignis darstellen, das schnelles Handeln erforderlich macht. Informationen zur möglichen Unterstützung durch die BG ETEM (z.B. Psychotherapeutenverfahren) finden Sie hier.

In vielen Fällen ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei durch die Betroffenen. Diese erleichtert eine strafrechtliche Verfolgung und Maßnahmen wie ein Näherungsverbot. Sie ist außerdem für etwaige Ansprüche der betroffenen Person auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz relevant. Arbeitgeber und Führungskräfte können hierbei aktiv unterstützen, z.B. bei dem Bereitstellen und Ausfüllen von Formularen oder der Vermittlung von Ansprechpersonen.

Grundsätzlich lohnt es sich, präventiv zu handeln, um zu verhindern, dass es überhaupt zu Gewalt kommt und um besser auf einen möglichen Ernstfall vorbereitet zu sein. Im nächsten Abschnitt finden Sie daher konkrete Tipps zur Gewaltprävention.

  • Webcode: 26722502
Seminare zu Psychische Belastung und Beanspruchung

Besuchen Sie unsere Seminardatenbank.

Kontakt