Tipps zur Gewaltprävention
Gewaltprävention sollte als Maßnahmenpaket gedacht werden. Als Basis hierfür dienen die Gefährdungsbeurteilung sowie eine klare Haltung gegen Gewalt. Der Umgang mit Gewaltereignissen erfordert besondere Sensibilität. Der Schutz der Beteiligten hat immer Priorität.
Empfohlenes Vorgehen:
- Risiken ermitteln im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, z. B.:
- Prüfung der Unfallanzeigen oder des internen Meldesystems
- Datenerhebung mittels der Werkzeuge der BG ETEM zur Ermittlung psychischer Belastungen (v. a. die Faktoren „emotionale Inanspruchnahme“ und „soziale Beziehungen“, ggf. separat für unterschiedliche Arbeitsbereiche / Personengruppen im Betrieb – siehe Medien & Werkzeuge)
- Erkenntnisse aus dem direkten Austausch, z.B. in Gesprächsgruppen oder zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften
- Eine Grundsatzerklärung gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz (von der Geschäftsführung und der Interessenvertretung unterzeichnet, siehe Medien & Werkzeuge)
- Geeignete Maßnahmen nach Risikogruppe und potenzieller Gewaltform auswählen – dabei sollten drei Phasen berücksichtigt werden (die Phase vor dem Gewaltereignis, darin und danach). Für jede Phase lassen sich technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen ableiten (Beispiele: siehe Medien & Werkzeuge).
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