Gewalt: Angriffe, sexuelle Übergriffe, Mobbing und mehr
Gewalt kann in verschiedenen Formen und Ausprägungsstufen vorkommen und schwere Folgen haben. Eine frühzeitige Prävention hilft, Gewaltereignisse zu verhindern und deren Folgen abzumildern.
Gewalt ist jede einmalige oder wiederholte inakzeptable Verhaltensweise (oder deren Androhung), die jemanden körperlich, psychisch, finanziell oder sexuell schädigt, wahrscheinlich schädigen wird oder darauf abzielt (vgl. Übereinkommen Nr. 190, internationale Arbeitskonferenz). Das Gesetz zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz nennt notwendige Maßnahmen der Gewaltprävention sowie die besondere Verantwortung von Arbeitgebern und Führungskräften bei diesem Thema.
Es gibt verschiedene Eskalationsstufen (siehe Stufenpyramide). Die Übergänge sind fließend und Gewalt kann ohne Intervention schnell in höhere Stufen eskalieren. Gewalt kann in den verschiedenen Formen und Ausprägungsstufen in allen Branchen und Tätigkeitsgruppen vorkommen.
(Bildquelle: DGUV FBGIB-002, Grundverständnis von Gewalt bei der Arbeit, Stufenpyramide angelehnt an das Aachener Modell)
Gewalt kann sowohl von betriebsinternen als auch von betriebsexternen Personen ausgehen. Manchmal wird sie als Mittel zum Zweck eingesetzt. Manchmal entsteht sie aus der Emotion heraus. Konkrete Beispiele finden sich in der untenstehenden Matrix.
Wie aus der Matrix ersichtlich ist, kann Gewalt in jedem Betrieb vorkommen – mit Folgen für die Beschäftigten und für den ganzen Betrieb. Selbst seltene Gewaltereignisse oder solche ohne körperliche Schäden können die Gesundheit der Betroffenen schwer und länger andauernd beeinträchtigen. Auch Beschäftigte, die als Zeugen oder Ersthelfende involviert waren, können unter dieser Erfahrung leiden.
Gewalt kann ein traumatisches Ereignis darstellen, das schnelles Handeln erforderlich macht. Informationen zur möglichen Unterstützung durch die BG ETEM (z.B. Psychotherapeutenverfahren) finden Sie hier.
In vielen Fällen ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei durch die Betroffenen. Diese erleichtert eine strafrechtliche Verfolgung und Maßnahmen wie ein Näherungsverbot. Sie ist außerdem für etwaige Ansprüche der betroffenen Person auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz relevant. Arbeitgeber und Führungskräfte können hierbei aktiv unterstützen, z.B. bei dem Bereitstellen und Ausfüllen von Formularen oder der Vermittlung von Ansprechpersonen.
Grundsätzlich lohnt es sich, präventiv zu handeln, um zu verhindern, dass es überhaupt zu Gewalt kommt und um besser auf einen möglichen Ernstfall vorbereitet zu sein. Im nächsten Abschnitt finden Sie daher konkrete Tipps zur Gewaltprävention.
Gewaltprävention sollte als Maßnahmenpaket gedacht werden. Als Basis hierfür dienen die Gefährdungsbeurteilung sowie eine klare Haltung gegen Gewalt. Der Umgang mit Gewaltereignissen erfordert besondere Sensibilität. Der Schutz der Beteiligten hat immer Priorität.
Empfohlenes Vorgehen:
- Risiken ermitteln im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, z. B.:
- Prüfung der Unfallanzeigen oder des internen Meldesystems
- Datenerhebung mittels der Werkzeuge der BG ETEM zur Ermittlung psychischer Belastungen (v. a. die Faktoren „emotionale Inanspruchnahme“ und „soziale Beziehungen“, ggf. separat für unterschiedliche Arbeitsbereiche / Personengruppen im Betrieb – siehe Medien & Werkzeuge)
- Erkenntnisse aus dem direkten Austausch, z.B. in Gesprächsgruppen oder zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften
- Eine Grundsatzerklärung gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz (von der Geschäftsführung und der Interessenvertretung unterzeichnet, siehe Medien & Werkzeuge)
- Geeignete Maßnahmen nach Risikogruppe und potenzieller Gewaltform auswählen – dabei sollten drei Phasen berücksichtigt werden (die Phase vor dem Gewaltereignis, darin und danach). Für jede Phase lassen sich technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen ableiten (Beispiele: siehe Medien & Werkzeuge).
Medien & Werkzeuge
- Aktuelle Zahlen & Statements zum Thema Gewalt: # Gewalt Angehen
- Grundsatzerklärung gegen Gewalt & Belästigung der UK NRW: eine Inspiration dazu findet sich in der Dokumentation zum Aachener Modell, Anlage 5.1 (S.85)
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Infos zur Gefährdungsbeurteilung
- Mit den Beschäftigten ins Gespräch kommen: Kulturdialoge: Prävention - Dialogkarten zum Thema Gewalt (DGUV Publikationen)
- Maßnahmen finden:
- Branchenspezifische Best Practices für Arbeitsschutzmaßnahmen zum Thema Gewalt finden sich im Erfahrungsschatz Arbeitsgestaltung vor allem im Gestaltungsbereich „Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgabe“ – zum Beispiel hier und hier
- Best Practices der UKBW für öffentlich zugängliche Einrichtungen finden sich ab S.32 in diesem Handlungsleitfaden
- Maßnahmen für mehr Respekt (und weniger Konflikte) in der Interaktionsarbeit mit Kunden und Kundinnen: Beratung | #RespectWork
- Best Practices zur Prävention sexueller Belästigung & Betriebe, an denen man sich orientieren / mit denen man sich hierzu austauschen kann finden sich bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Interne Gewalt angehen:
- Lassen Sie sich durch die Lösung der Film- und Medienbranche zur Prävention betriebsinterner Gewalt und Belästigung inspirieren! Unterzeichnung des Respect Code Film (RCF) | Bundesverband Regie
- Mobbing - Organisationshilfe zum konstruktiven Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz - DGUV
- Wenn aus Kollegen Feinde werden… Der Ratgeber zum Umgang mit Mobbing - BAUA
- Für junge Beschäftigte: Präventionsprogramm Jugend will sich-er-leben (JWSL) – "Gewaltfrei? Bin dabei! Sicher in Ausbildung und Beruf"
Unsere Seminare
- Deeskalationstraining – Umgang mit aggressivem Verhalten im Job (Seminarnr. 445)
- Schikane am Arbeitsplatz – Mobbing (Seminarnr. 290)
- Krisen- & Notfallmanagement (Seminarnr. 306)
- Konflikt- & Verhandlungsmanagement (Seminarnr. 302)
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