Traumatisches Ereignis

Ein traumatisches Ereignis kann eine außergewöhnliche Belastung für Beschäftigte darstellen. Frühzeitige Unterstützung kann dabei helfen, schwere, dauerhafte Folgen für die Gesundheit der Beschäftigten abzuwenden.

Was ist ein Traumatisches Ereignis?

Unter einem traumatischen Ereignis versteht man eine Extremsituation, in der Menschen damit konfrontiert werden, dass die eigene Unversehrtheit oder die Unversehrtheit anderer Personen ernsthaft bedroht wird. Darunter fällt u. a. das Erleben oder das Bezeugen eines schweren Unfalls oder unterschiedlicher Formen von Gewalt.

Traumatische Ereignisse stellen für Beschäftigte eine große Belastung dar und können zu Traumafolgestörungen führen, die sich psychisch und körperlich auswirken. Eine möglichst frühzeitige Unterstützung der Betroffenen kann helfen, diese schweren Folgen abzuwenden.

Meldung eines traumatischen Ereignisses

Versicherungsrechtlich ist ein Gesundheitsschaden, der durch ein traumatisches Ereignis im Rahmen der Arbeitstätigkeit verursacht wird, als Arbeitsunfall versichert, und sollte daher der BG ETEM gemeldet werden. Spätestens bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen muss das Ereignis per Unfallanzeige gemeldet werden. In sonstigen Fällen kann das Ereignis auch formlos an die für Sie zuständige Regionaldirektion gemeldet werden (telefonisch oder schriftlich).

Bei der Meldung sollten Sie auch Zeuginnen oder Zeugen des Ereignisses benennen, sofern diese ihr Einverständnis geben.

Psychotherapeutenverfahren

Um Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/innen bei der Verarbeitung eines traumatischen Ereignisses im Rahmen eines Arbeitsunfalls zu unterstützen, vermittelt die BG ETEM bei Bedarf zeitnah einen Termin bei einem spezialisierten Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin in Ihrer Nähe. Es können zunächst fünf Sitzungen in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung ist nach Prüfung möglich.

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