Persönliche Schutzmaßnahmen
Ist eine Gefährdung der Beschäftigten trotz Ausschöpfung technischer und organisatorischer Maßnahmen möglich, so hat der Arbeitgeber geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Bei Störungsbeseitigungen und geplanten Wartungsarbeiten bieten Chemikalienschutzbrillen einfachen, Helme mit Gesichtsschild erweiterten Schutz vor gelegentlichen Spritzern.
Für Arbeiten mit einer kurzzeitig erhöhten Exposition, wie zum Beispiel bei Reinigungsarbeiten, wird Atemschutz (Gasfilter) benötigt. Für die Auswahl sind die Angaben aus Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes zu berücksichtigen. Sofern zusätzlich feine Aerosole freigesetzt werden, sind Kombinationsfilter in der Kennfarbe braun/weiß verwendbar. Filter müssen spätestens nach Ablauf der vorgesehenen Tragezeit ersetzt werden. Belastender Atemschutz darf keine Dauermaßnahme sein. Bevorzugt sind gebläseunterstützte Atemschutzfiltergeräte einzusetzen, denn diese führen im Gegensatz zu nicht gebläseunterstützten Atemschutzgeräten nicht zu einer arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge.

Bei Tätigkeiten mit festen, zähflüssigen und pastösen PUR-Schmelzklebstoffen, wie zum Beispiel erwärmtem Leim, Granulat oder Leimkerzen, bei denen die Gefahr des Hautkontakts besteht, sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen.
Bei der Auswahl der Schutzhandschuhe sind die mechanische, chemische sowie thermische Belastung, die Dauer der Einwirkung und die Möglichkeit der Benetzung zu berücksichtigen. Hinweise auf geeignete Schutzhandschuhe finden sich im Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes und können beim Hersteller oder Inverkehrbringer angefragt werden. Nitrilkautschuk ist in der Regel ein geeignetes Handschuhmaterial für diese Tätigkeiten. Die Durchbruchzeit (Permeationszeit) in Minuten kann den Informationen der Hersteller der Schutzhandschuhe entnommen werden. (Bei lösemittelhaltigen Systemen hängt die Handschuhauswahl wesentlich von der Art des Lösemittels ab. Erkundigen Sie sich bei Handschuhherstellern nach geeigneten Produkten.)
Bei der Herstellung und Verarbeitung heißer PUR-Produkte sind thermisch beständige Arbeitshandschuhe zu verwenden. Bei kurzzeitigem Kontakt oder gelegentlichen Spritzern können Einmalhandschuhe verwendet werden, sofern sie nach der Benetzung unmittelbar gewechselt werden.
Mangelhafte PSA darf von den Beschäftigten nicht verwendet werden und ist bei Beschädigungen durch den Arbeitgeber zu ersetzen.
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