Staub
Bei allen Schneid- und Fräsvorgängen entwickelt sich deutlich erkennbarer Staub, der sich auf Maschinen und baulichen Einrichtungen niederschlägt.
Der Stand der Technik erlaubt in den meisten Fällen, die entstehenden Stäube gezielt zu erfassen und abzusaugen. Wichtig ist auch, Staubablagerungen an den Maschinen und im Arbeitsraum regelmäßig zu entfernen.
Insbesondere beim Reinigen von Maschinen, des Fußbodens und der Wände darf der Staub nicht aufgewirbelt werden. Es sollte regelmäßig nach Bedarf mit geeigneten Industriestaubsaugern gereinigt werden. Darüber hinaus ist bekannt, dass Beschäftigte beim Entfernen von Staubablagerungen mit Druckluft enorm belastet werden. Nur in Ausnahmefällen darf nach der Gefährdungsbeurteilung an festgelegten, schwer zugänglichen Stellen mit Druckluft abgeblasen werden. Dabei ist der Einsatz einer Staubmaske erforderlich; dabei dürfen keine anderen Personen im Raum anwesend sein.
Mit dieser Maßnahme beseitigten Betriebe gleichzeitig eine andere Gefahr durch Staubablagerungen: die Brand- und Explosionsgefahr. Sie verhindern Verpuffungen, die entstehen können, wenn aufgewirbelter Staub mit einer Zündquelle in Kontakt kommt. Ein weiterer Vorteil ist der unübersehbare Beitrag zur Sauberkeit der Betriebsräume.
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