Dem Schutz schwangerer oder stillender Frauen und des ungeborenen oder jungen Lebens kommt gesellschaftlich eine hohe Bedeutung zu. Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), die diesen Schutz gewährleisten sollen, betreffen umfassend auch den Arbeitsplatz.
Wer jünger als 18 Jahre alt ist, braucht besonderen Schutz vor arbeitsbedingten Gefährdungen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt Arbeits- und Pausenzeiten, die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und welche Tätigkeiten für Jugendliche ungeeignet sind. Personen unter 15 Jahren dürfen nur in Ausnahmefällen arbeiten.
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