Erste Hilfe im Betrieb
Gute Vorbereitung kann Leben retten
(14.07.2026) Erste Hilfe endet nicht beim Verbandkasten: Unternehmen tun gut daran, eine Rettungskette für den Notfall organisieren, Beschäftigte qualifizieren und Abläufe überprüfen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zeigt, worauf es ankommt.
Wenn im Betrieb ein medizinischer Notfall eintritt, zählt jede Minute. Entscheidend ist, dass Beschäftigte schnell handeln können und die Erste Hilfe im Unternehmen zuverlässig organisiert ist. Die BG ETEM empfiehlt Betrieben deshalb, ihre Erste-Hilfe-Organisation regelmäßig zu überprüfen und das Thema dauerhaft im Arbeitsalltag präsent zu halten.
Nicht nur Arbeitsunfälle machen eine funktionierende Erste Hilfe notwendig. „Auch akute Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Notfälle treten angesichts einer älter werdenden Belegschaft häufiger auf. Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass Beschäftigte wissen, wie sie in einer Notsituation reagieren und Hilfe organisieren können“, sagt Arno Siepe, Arbeitsmediziner im Fachkompetenzcenter Gesundheit im Betrieb der BG ETEM.
Das sollten Unternehmen tun
- Ausreichend betriebliche Ersthelfer benennen und qualifizieren
Unternehmen sind verpflichtet, betriebliche Ersthelfer auszubilden und zu benennen. Dabei reicht ein Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs nicht aus. Erforderlich ist eine speziell auf den betrieblichen Einsatz ausgerichtete Ausbildung. Die BG ETEM übernimmt die Kosten, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Ersthelfer-Ausbildung bei einer sogenannten ermächtigten Ausbildungsstelle absolvieren. - Erste Hilfe sichtbar organisieren
Erste-Hilfe-Material, Rettungswege, Notfallkennzeichnungen und – wo sinnvoll – ein automatisierter externer Defibrillator (AED) sollten leicht auffindbar sein. Ebenso wichtig sind aktuelle Notfallinformationen, etwa zu Ersthelfern, Durchgangsärzten und Krankenhäusern. - Regelmäßig üben statt nur Vorschriften erfüllen
Erste Hilfe funktioniert vor allem dann, wenn sie immer wieder trainiert wird. „Wiederholte Schulungen stärken die Handlungssicherheit und helfen, Berührungsängste abzubauen“, sagt Arbeitsmediziner Siepe. - Beschäftigte zum Handeln ermutigen
Viele Menschen haben Angst, im Notfall etwas falsch zu machen. Dabei gilt: Nichtstun ist meist die schlechtere Entscheidung. „Schon das Absetzen eines Notrufs oder einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen können entscheidend sein“, erklärt Siepe. - Erste Hilfe dauerhaft präsent halten
Plakate, Informationen im Intranet, kurze Unterweisungen oder Aktionen rund um den Arbeitsschutz helfen dabei, das Thema im Bewusstsein der Beschäftigten zu verankern. Entscheidend ist, dass Erste Hilfe nicht nur formal organisiert, sondern laufend thematisiert wird.
Gute Organisation: im Ernstfall entscheidend
Eine funktionierende Erste Hilfe beginnt lange vor dem eigentlichen Notfall. Unternehmen sollten klare Zuständigkeiten festlegen, Rettungswege kennzeichnen, Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren und ihre Beschäftigten wiederkehrend unterweisen. Gerade in Stresssituationen helfen einfache, bekannte Abläufe dabei, schnell und richtig zu handeln.
Podcast mit Praxistipps
Weitere Hintergründe zur betrieblichen Erste Hilfe gibt die aktuelle Folge des BG-ETEM-Podcasts „Ganz sicher“. Moderatorin Katrin Degenhardt spricht mit Arno Siepe über typische Schwachstellen in Unternehmen, häufige medizinische Notfälle und darüber, wie Betriebe ihre Beschäftigten auf Ernstfälle vorbereiten können. Seine wichtigste Botschaft lautet: „Handeln“ – denn schnelles Eingreifen kann Leben retten.
Der Podcast ist auf der Webseite der BG ETEM unter der Adresse www.bgetem.de/ganzsicher zu finden. Ebenso bei Spotify, YouTube Music, Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Zur Folge „Erste Hilfe: Handeln ist das A und O“ geht es hier.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Pressebild (die Verwendung dieses Bildes ist nur in Verbindung mit der Pressemitteilung und nicht zu anderen Zwecken gestattet.)
Ihr Ansprechpartner bei der BG ETEM
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-195521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615
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