Gefälschte E-Mails

Warnung vor Betrugsversuch

E-Mails zu angeblichem digitalen Präventionsmodul stammen nicht von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM).

Die BG ETEM warnt ihre Mitgliedsbetriebe vor einer neuen Betrugsmasche: Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender an Unternehmen, die den Eindruck erwecken, von der DGUV beziehungsweise einer Berufsgenossenschaft zu stammen.

In den Nachrichten werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.

In der Mehrzahl der bekannten Fälle ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) der angebliche Absender. Es ist indes nicht ausgeschlossen, dass auch Mitgliedsbetriebe anderer Berufsgenossenschaften die E-Mails erhalten.

Präventionsmodul nicht existent
Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung, die Betreffzeile lautet "Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf" oder auch "Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen". Die E-Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.

Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Dazu nennt ihnen das Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde.

Neue Masche
Die Betrugsschreiben zum Präventionsmodul wurden geändert und enthalten nun eine "Letzte Zahlungsaufforderung" verbunden mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändung von Konten) und der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (z. B. SCHUFA). Diese Schreiben sind nicht echt und stammen weder von der DGUV noch vom Gerichtsvollzieher. Beantworten Sie diese Schreiben daher nicht und kommen Sie nicht der genannten Zahlungsaufforderung nach. Allen Empfängern solcher Schreiben wird empfohlen, nicht auf solche Schreiben zu reagieren und sich an die örtliche Polizei zur Einleitung rechtlicher Schritte zu wenden.

Die DGUV hat die Ermittlungsbehörden über diese Entwicklung informiert und außerdem Kontakt zur SCHUFA aufgenommen.

Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 beziehungsweise unter info@dguv.de.

  • Webcode: 25232941
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