SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Erstellt wurde sie von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wird zeitnah durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft treten.
Hier finden Sie die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/AR-CoV-2.html
- Webcode: 20788097
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