SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Erstellt wurde sie von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wird zeitnah durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft treten.
Hier finden Sie die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/AR-CoV-2.html
- Webcode: 20788097
Bitte abonnieren Sie hier unsere aktuellen Pressemitteilungen.
Wenn Sie sich wieder abmelden möchten, nutzen Sie bitte diesen Link.
Abonnieren Sie unseren News-Feed (Anleitung: RSS-Feed - So geht's)
Fahruntüchtigkeit erkennen und Wegeunfälle verhindern
24.07.2026 09:18
Beschäftigte gewinnen und binden: Mit Sicherheit und Gesundheit
21.07.2026 11:13
Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet
17.07.2026 08:29
Umfrage: Wie gut gelingt Inklusion am Arbeitsplatz?
15.07.2026 05:58
Engagierte Berufsschulklassen ausgezeichnet
14.07.2026 07:19


Diesen Beitrag teilen