SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Erstellt wurde sie von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wird zeitnah durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft treten.
Hier finden Sie die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/AR-CoV-2.html
- Webcode: 20788097
Bitte abonnieren Sie hier unsere aktuellen Pressemitteilungen.
Wenn Sie sich wieder abmelden möchten, nutzen Sie bitte diesen Link.
Abonnieren Sie unseren News-Feed (Anleitung: RSS-Feed - So geht's)
Call for Participation: A+A Kongress 2027
04.09.2026 10:10
Schulhof lädt zu Spiel und Bewegung ein
03.09.2026 07:00
Gesund arbeiten am Schreibtisch: Diese Vorgaben gelten
27.08.2026 07:41
Gefahr durch Brände schon in der Ausbildung thematisieren
25.08.2026 06:48
"Ein Hitzetag kostet Deutschland 431 Millionen Euro"
20.08.2026 05:05


Diesen Beitrag teilen